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  Deklarationspflicht
 

Deklarationspflichtig oder nicht?

Dazu gibt es von der C.I.B.J.O.  weltweit geltende Vorschriften, die für jeden Händler gelten, der Edelsteine, Mineralien und Schmuck in irgendeiner Art und Weise verkauft.  Die C.I.B.J.O.  ist eine Internationale Vereinigung für Schmuck, Gold- und Silberwaren, Perlen, Diamanten und Edelsteine.

Hier ein kleiner Überblick über die Definitionen der Einzelnen Behandlungsarten und deren Deklaration, die beim Verkauf angegeben sein müssen. Werden diese Hinweise nicht, oder nicht ersichtlich angegeben, so erfüllt es den Tatbestand für unlauteren Wettbewerb.


Bestrahlung

Dies ist eine Behandlungsmethode bei der Edelsteine elektromagnetischer Strahlung oder Elementarteilchen-Bestrahlung (Neutronen, Elektronen) ausgesetzt werden. Damit wird eine Farbveränderung bewirkt. Bestrahlte Edelsteine müssen als solche deklariert werden.

Brennen

Bei dieser Behandlungsmethode werden die Steine bei einer bestimmten Hitze primär zur Farbverstärkung behandelt und ist nicht deklarationspflichtig. Das Brennen zwecks Farbveränderung (z.B. Amethyste werden zu Citrin ) ist wiederum deklarationspflichtig.

Farbverbesserung

Um Edelsteinfarben zu intensivieren, z.B. durch das 

Bestrahlen (mit Elektronen oder Neutronen),Das radioaktive Bestrahlen ist besonders deklarationspflichtig und unterliegt strengen Auflagen und Genehmigungen zu Verkauf

Diffusionsbehandlungen, ( sie werden zum Schönen/Veredeln von Edelsteinfarben eingesetzt. Angewendet wird die Thermochemische-Behandlung  hauptsächlich bei Saphiren und Rubinen, indem fast farblose Korunde mit einer dünnen, blauen oder roten Korundsubstanz diffundiert werden. Eine häufige, schwer erkennbare Methode.

Auch werden Chrysoberille mit Beryllium im Brennofen behandelt und bekommen dadurch die begehrte Padparaja-Farbe. Aber auch Topase werden so behandelt und bekommen das begehrte "Swiss- oder Sky Blue")

Färben, (dieses geschieht durch Brennen, behandeln mit farbigen Ölen und Wachsen (Paraffin), aber auch einfach mit farbigen Flüssigkeiten)

Beschichten ( mit farbigen Ölen und Wachsen, sowie farbigen Harzen und Kunstharzen oder farbigen Lasuren)

Paraffinieren und Wachsen ( mit dieser Methode wird der Oberflächenglanz, die Farbe und die Widerstandsfähigkeit gegen Schweiß und Chemikalien, wie Seife erhöht und verbessert, was auch die Steine etwas stabilisiert, da die oberflächlichen Poren geschlossen werden. Angewendet wird diese Methode u.a. bei Türkis und Malachit, Korallen u.v.m.)

u.a.

Diese Behandlungsmethoden sind allesamt deklarationspflichtig

Ölen ( Eine Behandlungsmethode um Risse in Edelsteinen zu verbergen, was bei Smaragden und anderen Steinen weltweit üblich ist). Es ist nicht deklarationspflichtig, sofern farbloses Öl verwendet wird

Rekonstruieren (hier wird aus pulverisiertem und keinen Brocken vom Material (z.B. große Mengen an Schleifstaub, gemahlene Reste) zu neuen Steinen zusammengefügt. Diese werden mit Harzen, Kunstharzen oder anderen Klebern vermischt und in Blöcke gegossen. Sie müssen die gleichen physikalischen und chemischen Eigenschaften aufweisen, wie die natürlichen Steine). Dieses Verfahren ist deklarationspflichtig und somit auch, die daraus hergestellten Waren.

Reinheitsverbesserung (hier werde Einschlüsse und Risse aus Edelsteinen  entfernt (z.B. Bleiglasfüllungen bei Rubinen)).  Eine Reinheitsverbesserung ist deklarationspflicht.

Stabilisieren, (hier werden Schmucksteine (z.B. Türkis, Azurit, Koralle u.a.) mit Kunstharz imprägniert um die Oberfläche unempfindlicher zu machen, damit sie schleif- und polierbar wird, die Poren geschlossen werden, um einen besserne Oberflächenglanz zu erhalten und den Stein gegen Schweiß und Chemikalien, wie Seife zu schützen). Es ist eine deklarationspflichtige Behandlungsmethode

Synthesen, (das sind künstlich hergestellte und kristallisierte Produkte, deren physikalische und chemische Eigenschaften den echten Edelsteinen weitgehend entsprechen). Synthesen müssen als solche deklariert werden

Imitationen, (es sind Produkte, die künstlich hergestellt sind und die das Aussehen der echten Edelsteine imitieren. Sie weisen jedoch andere physikalische und chemische Eigenschaften auf). Imitationen müssen als solche deklariert werden

Kochen, ( ein Verfahren, daß hauptsächlich bei Bernstein verwendet wird. Hierbei werden Bernsteinreste, Schleifpulver und Abfälle gekocht, wodurch er flüssig wird und sehr klar. Entweder wird er in Blöcken oder gleich in Formen gegossen, wobei beim Auskühlen Gase und Luftbläschen im Bernstein eingeschlossen werden können. Auch kann sich die Farbe beim Kochen ins grünliche verändern. (siehe auch unter Wissenswertes "Bernstein"). Dieses Verfahren ist deklarationspflichtig und die richtige Bezeichnung dafür ist "Echter Bernstein behandelt" - nicht zu Verwechseln mit Natur-Bernstein, der lediglich geschliffen und poliert ist.

Mehr über die Behandlungsmethoden von Bernstein, wie z.B. das sogenannte "Blitzen" und Pressbernstein findest Du ebenfalls dort.

Doublette, (eine Doublette ist ein aus zwei Teilen, künstlich zusammengesetzter Stein. Das Unterteil besteht z.B. aus Matrix, gefärbten Zement oder Kunststoff. Das Oberteil ist eine hauchdünne Schicht des Steins. Meist wir es bei sehr teuren Steinen, wie Edelopal angewandt).Doubletten sind deklarationspflichtig

Triplette (ein Triplette besteht, wie auch hier der Name schon aussagt, aus drei Teilen und ist ein künstlich zusammengesetzter Stein. Das Unterteil besteht z.B. aus Matrix, gefärbten Zement oder Kunststoff. Der Mittelteil ist eine hauchdünne Schicht des Steins und die Oberschicht ist entweder aus Glas oder Kunststoff. Ebenfalls häufig bei Opalen und anderen teuren Steinen zu finden). Tripletten sind deklarationspflichtig


Sollte mir hier ein Fehler unterlaufen zu sein, so bitte ich um eine Benachrichtigung, damit ich es korrigieren und richtig stellen kann.

Ansonsten kann ich nur sagen, daß jeder Händler die Deklarationspflicht ernst nehmen sollte. Leider wissen es aber viele Händler und Verkäufer nicht oder sie ignorieren dies, weil sie befürchten, dann weniger Umsatz zu haben. Doch ich kenne schon einige Verkäufer, die aus Unwissenheit oder Ignoranz eine Abmahnung bekommen haben, die richtig ins Geld ging. Für mich persönlich ist die Hinweispflicht eine Frage der Ehre und der Ehrlichkeit zu meinen Kunden, was wichtiger ist, als Umsatz. Zudem bin ich der Meinung, daß sich die Ehrlichkeit bewährt und meine Kunden mir ihr Vertrauen schenken.

 
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